Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 1.440,83 EUR (darin 240,14 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 17. 4. 2007 verschuldete der Zweitbeklagte als Lenker eines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws einen Verkehrsunfall, bei dem der bei der klagenden Partei krankenversicherte B***** H***** schwer verletzt wurde. Bis 3. 5. 2007 wurde der Verletzte in der L…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die beklagten Parteien machen geltend, aufgrund der Verpflichtung der Krankenversicherungsträger zur Leistung von Pauschalbeiträgen an den Landesgesundheitsfonds komme es zu keiner Einzelabrechnung…