RS0127831 – OGH Rechtssatz
RS0127831 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Kriterien wie Eintragung ins Handelsregister, eigene Rechtspersönlichkeit, unternehmerische Tätigkeit, volle privatrechtliche Rechtsfähigkeit und Ausübung der Tätigkeit nach den Kriterien der Wirksamkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit schließen die Erfüllung von Aufgaben „nicht gewerblicher Art“ im Allgemeininteresse keineswegs aus. Der Anwendbarkeit der Richtlinien steht nicht einmal Gewinnerzielungsabsicht entgegen.