JudikaturJustizRS0127829

RS0127829 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Eine Einrichtung, die zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, Wohnungen, öffentliche Gebäude, Unternehmen und Büros im Bereich einer Stadt durch Nutzung von Energie aus der Abfallverbrennung mit Wärme zu versorgen, ist zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es unbeachtlich, dass derartige Aufgaben auch von Privatunternehmen erfüllt werden können oder erfüllt werden.