RS0127826 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ausländischen Normen kann in Österreich Wirkung verliehen werden, wenn Natur und Gegenstand der Regelungen einen aus den europäischen Richtlinien, die auch Basis der einschlägigen österreichischen Gesetze sind, ersichtlichen gemeinsamen, international anerkannten Zweck und einen darüber bestehenden internationalen Konsens widerspiegeln.