JudikaturJustizRS0127825

RS0127825 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Angesichts der diversen europäischen Richtlinien, sowohl über die Vorgangsweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Allgemeinen und in bestimmten Sektoren, als auch über die Nachkontrolle (Nachprüfungsverfahren) der Vergabe solcher öffentlicher Aufträge und des darin und damit zum Ausdruck kommenden europaweiten Interesses an der Transparenz von öffentlichen Auftragsvergaben und deren allgemeiner Zugänglichkeit für potentielle Auftragnehmer, ist davon auszugehen, dass in Ausführung dieser Richtlinie ergangene nationale Gesetze, die die Auftragsvergabe für solche öffentliche Aufträge bzw die Instrumente für die Nachprüfung solcher öffentlichen Auftragsvergaben regeln, einerseits internationalen Geltungswillen besitzen und dass diesen ausländischen Normen andererseits in Österreich Wirkung verliehen werden kann.