JudikaturJustizRS0127787

RS0127787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2018

Es entspricht herrschender Ansicht, dass das in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Recht des Vermieters zur Anhebung des Hauptmietzinses nur bei einem Eintritt aufgrund des Gesetzes, nicht aber bei einem vertraglichen Weitergaberecht zum Tragen kommt (so schon 7 Ob 688/84).