Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten der Rekursbeantwortung sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der am 5. 10. 1983 geborene Kläger leistete nach Abschluss seiner Schulausbildung (Absolvierung der Reifeprüfung) in der Zeit vom 1. 10. 2002 bis 6. 8. 2003 seinen ordentlichen Zivildienst beim Verein K*****. Er erwarb in dieser Zeit insgesamt 11 Ersatzmonate in der Pensionsversicherung …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei machte im Wesentlichen geltend, die Wartezeit nach § 236 Abs 4 Z 3 ASVG könne nicht allein durch Ersatzzeiten des Zivildienstes erfüllt werden. Anders als in der vom Berufungsgericht zitiert…