RS0127660 – OGH Rechtssatz
RS0127660 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus § 9 HeimAufG ergibt sich nur das Recht des Vertreters auf Einsicht in die Pflegedokumentation, nicht jedoch die Pflicht, allenfalls festgestellte Mängel zu rügen.
RS0127660 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus § 9 HeimAufG ergibt sich nur das Recht des Vertreters auf Einsicht in die Pflegedokumentation, nicht jedoch die Pflicht, allenfalls festgestellte Mängel zu rügen.