Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Position des Geschäftsführers der B***** GmbH zufo…
Text Entscheidungsgründe: Dr. G***** S***** wurde nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß Stellenbesetzungsgesetz zum Geschäftsführer der (nach Ausgliederung der österreichischen Bundestheater geschaffenen) B***** GmbH bestellt. Am 21. 6. 1999 wurde der entsprechende Geschäftsführervertrag…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen beider Parteien sind zulässig. Die Revision der Beklagten ist im Gegensatz zu jener des Klägers auch berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung vom 30. 9. 2009, 7 Ob 119/09i, ausgesprochen, dass mangels angeordneter verwaltungsbehör…