JudikaturJustizRS0127359

RS0127359 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2021

Führt das widerrechtliche Verhalten des Störers einen das Eigentumsrecht des Nachbarn beeinträchtigenden Dauerzustand herbei, kann auch dessen Beseitigung verlangt werden.

Entscheidungen
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