Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die in der Generalversammlung der beklagten Partei vom 19. 9. 2008 gefassten Beschlüsse, dass 1. Dr. P***** für die Dauer der ordentlichen Gener…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hält 56 % Anteile am Stammkapital der beklagten Partei, das 42.000 EUR beträgt, der Nebenintervenient 26 %. Der Kläger ist Gründer und langjähriger Mehrheitsgesellschafter sowie Geschäftsführer der beklagten Partei. Im Sommer 2004 einigte er sich mit dem Nebeninterven…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist zulässig und berechtigt. Die Revisionswerberin macht auf das Wesentliche zusammengefasst geltend, Punkt VII. des Gesellschaftsvertrags sehe ab 1. 2. 2008 generell und ohne jede Bezugnahme auf andere Vereinbarungen eine von den Geschäftsanteilen abweichende Stimm…