Spruch Dem Revisionsrekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.959,49 EUR (darin 326,58 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft (herrschende Liegenschaft), zu deren Gunsten auf der im Alleineigentum der beklagten Partei stehenden Nachbarliegenschaft (dienende Liegenschaft) eine Dienstbarkeit gemäß Punkt VII a und b des Vertrags vom 15. Dezember 1885 einverlei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. In ihrem Revisionsrekurs macht die beklagte Partei im Wesentlichen geltend, dass die seinerzeitigen Parteien den Rechtsstreit der gerichtlichen Zuständigkeit entzogen hätten und ausschließlich…