JudikaturJustizRS0127276

RS0127276 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2017

Vor einer Antragstellung auf Entschädigung bei der Gemeinde nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz steht der gerichtlichen Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

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