RS0127267 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Zwischen den der Bundeswettbewerbsbehörde zustehenden Ermittlungsbefugnissen besteht keine hierarchische Ordnung. Es ist daher weder die Durchführung eines Auskunftsverlangens noch dessen Ankündigung Voraussetzung für die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls. Auskunftsverlangen und Nachprüfung sind zwei voneinander unabhängige Ermittlungsinstrumente zur Sachverhaltsaufklärung.