JudikaturJustizRS0127138

RS0127138 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2015

Auf lauterkeitsrechtliche Ansprüche ist das Marktortrecht anzuwenden. Das kann bei Handlungen, die sich auf dem Markt mehrerer Staaten auswirken, zu einer Beurteilung nach mehreren Rechten führen („Mosaikbetrachtung“). Faktisch setzt sich in einem solchen Fall bei unteilbaren Wettbewerbsverstößen das strengste Recht durch.

Entscheidungen
6