JudikaturJustizRS0127137

RS0127137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2012

Der Begriff des geistigen Eigentums umfasst auch gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören Unternehmenskennzeichen jeder Art und somit auch der Handelsname (Firma) des Unternehmens. Anzuwenden ist das Recht des Staates, für den der Kläger den Schutz „beansprucht“.

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