Spruch 1. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Parteien wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Anfechtung aufgehoben , und die Rechtssache wird insofern zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen . Die Kosten des Revisionsrekursverfahren…
Text Begründung: Die Klägerin ist eine seit 2007 bestehende deutsche Gesellschaft, ihre Firma lautet „alcom International GmbH“. Sie vertreibt und bearbeitet Aluminiumprofile. Ihre Domain alcom-international.de ist seit 2009 registriert. Seit „Mitte 2010“ verfügt sie über ein Vertriebsbüro in Österreich.…
Rechtliche Beurteilung A. Zum Revisionsrekurs der Beklagten 1. Die Klägerin hat sich in erster Instanz auf Irreführung, Domain-Grabbing und einen Eingriff in ihr „Namensrecht“ gestützt. Diese Anspruchsgrundlagen sind getrennt zu beurteilen. Dabei ist, was das Rekursgericht zutreffend erkannt hat, wegen des Vorliegens eine…