Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 844,85 EUR (darin enthalten 140,81 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die zu FN ***** im Firmenbuch eingetragene N***** GmbH (in der Folge „Gesellschaft“) mit einem Stammkapital von 500.000 ATS betreibt in Wien eine Mechanikerwerkstätte. Der Kläger, ein ungarischer Staatsangehöriger, ist im Firmenbuch als Gesellschafter dieser Gesellschaft mit ein…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Anzuwendende Rechtsnormen: § 52 NO: Der Notar ist verpflichtet, bei Aufnahme eines Notariatsaktes die persönliche Fähigkeit und Berechtigung jeder Partei zum Abschlusse des Geschäftes nach Möglichkeit zu erforschen, die Parteien über…