Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 768,24 EUR (darin enthalten 128,04 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer hinsichtlich eines von einem Kunden des Beklagten gehaltenen Fahrzeugs. Dieses sollte in der Werkstätte des Beklagten am 17. 8. 2007 repariert werden. Der Lehrling F***** K***** verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine allgemeine, aber über…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der nach § 2 Abs 2 KHVG mitversicherte Beklagte kann sieht man vom Fall einer Gefahrerhöhung ab nur dann im Rahmen des § 7 KHVG regresspflichtig werden, wenn er durch Verletzung einer der in § 5 Abs 1 KHVG erschöpfend aufgezählten Obliegenh…