Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer erfolglosen Revision selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahr 2007 bezog die Klägerin aus Anlass der Geburt ihres Sohnes H***** am 30. 6. 2005 im Zeitraum 1. 1. bis 29. 12. 2007 Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5.274,39 EUR. Mit Notariatsakt vom 5. 7. 2007 schenkte die Klägerin ihren Kommanditanteil an der K***** KG mit einer Vermö…
Rechtliche Beurteilung Dem ist zu folgen. Da der Oberste Gerichtshof die Begründung des Berufungsgerichts für zutreffend erachtet, ist grundsätzlich auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist hinzuzufügen: § 2 Abs 1 Z 3 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung (BGBl I 2001/103, zuletzt geänder…