Spruch Im Verfahren AZ 18 Bs 12/11p (AZ 063 Hv 136/08t des Landesgerichts für Strafsachen Wien) verletzt die Unterlassung des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht, vor der Beschlussfassung vom 25. Jänner 2011 den Privatanklägern Gelegenheit zur Äußerung zur Beschwerde der Staatsanwaltschaft einzu…
Text Gründe: Mit am 27. Oktober 2008 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingelangtem Schriftsatz stellten mehrere Privatankläger wegen § 91 (Abs 1, Abs 2a) iVm § 86 UrhG iVm § 20 StGB gemäß § 71 iVm § 445 StPO einen Antrag auf Abschöpfung der wegen Urheberrechtsverletzungen entstandenen Bereicherung…
Rechtliche Beurteilung Die Vorgangsweise des Oberlandesgerichts Wien vor der Entscheidung vom 25. Jänner 2011, AZ 18 Bs 12/11p, steht wie die Generalprokuratur gemäß § 23 Abs 1 StPO zutreffend ausführt mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß § 89 Abs 5 zweiter Satz StPO hat das Rechtsmittelgericht mit hier nicht releva…