Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kosten der betreibenden Partei werden mit 1.280,66 EUR (darin 136,44 EUR Umsatzsteuer und 462 EUR Barauslagen) als weitere Exekutionskosten bestim…
Text Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [ Gamerith ] = ecolex 2006, 588 [ Schachter ]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer best…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist im Hinblick auf das Fehlen von höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Frage, ob bei der Exekution nach § 354 EO die Verhängung einer Beugehaft gegen den Geschäftsführer der verpflichteten GmbH in Betracht kommt, zulässig; er ist auch berechtigt. Die Ausführungen des Revisions…