Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft, nicht aber jener des Angeklagten Ralf H*****, wird Folge gegeben und die ausgesprochene Freiheitsstrafe gemäß § 31 StGB als Zusatzstrafe unter Bedachtnahme auf die Strafbefehle des Amtsgerichts Kleve vom 21. September 2…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtlich verfehlten (RIS-Justiz RS0115553; Ratz , WK StPO § 281 Rz 523, 563) Subsumtionsfreispruch enthält, wurde soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung Ralf H***** jeweils des Verbrechens des schweren Betrugs nach §…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde: Die dagegen aus den Gründen der Z 4, 5, 5a, 9 (lit a) und 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ralf H***** ist nicht berechtigt. Zum Argument der Verfahrensrüge (Z 4), der Vorsitzende habe dem Beschwerdeführer nicht ermöglicht, der Ankla…