Spruch Art. 14 EMRK, Art. 1 1. Prot. EMRK - Keine Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich der Weigerung, dem Bf. nach 1996 Familienbeihilfe und Steuervergünstigungen für Kindesunterhaltszahlungen zu gewähren (einstimmig). Unzulässigkeit der Beschwerde im Übr…
Text Begründung: Sachverhalt: Der in der Türkei geborene Bf. lebt und arbeitet seit 1989 in Österreich. Am 17.6.2002 stellte er einen Antrag auf Familienbeihilfe ab 1.6.1997 für seine beiden Kinder, die sich dauerhaft in der Türkei aufhielten. Seine 1978 geborene Tochter arbeitete zum Zeitpunkt der Besch…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügt eine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) iVm. Art. 1 1. Prot. EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums), da die Verweigerung von Familienbeihilfe und von Steuerrückzahlungen wegen Unterhalts, weil seine Kinder sich nicht in Österreich aufhalten, eine diskrim…