JudikaturJustizRS0126874

RS0126874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2018

„Vertrauliche Aufzeichnungen“ iSd § 77 Abs 1 UrhG sind Aufzeichnungen und Mitteilungen, die nach der Intention des Verfassers nicht an die Öffentlichkeit gelangen bzw nur einem bestimmten Empfängerkreis zugänglich sein sollen.

Entscheidungen
4