Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung - unter Einschluss des bestätigten Teils - insgesamt wie folgt zu lauten hat: „Einstweilige Verfügung Der beklagten Partei wird bis zur Rechtskraft des Urteils über das Unterlas…
Text B e g r ü n d u n g : Die Beklagte ist Medieninhaberin der Internet-Website http:/www.w*****.at. Sie stellte am 8. 7. 2010 einen Artikel unter der Überschrift: „Wann's des Göld hobts, moch ma des“ Das geheime Tagebuch von T***** B***** auf ihre website, an dessen Ende das „erstmals komplett veröffe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne seines Eventualantrags berechtigt. Der Kläger macht geltend, die Prüfung, ob Rechte aus § 77 Abs 1 UrhG verletzt worden seien, habe sich auf die von den Vorinstanzen im Anlassfall zutreffend bejahte Prüfung zu beschränken, ob der Kläger ein berechtigte…