RS0126773 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Durch diese Bestimmung wird Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und dessen Mitarbeitern eine Legalservitut iSd § 346 Abs 1 ABGB eingeräumt, bei (Vor‑)Arbeiten für Vermessungen fremden Grund zu betreten und zu befahren, wenn dies für deren zweckmäßige Durchführung unbedingt erforderlich ist; dabei darf ein Fahrzeug auch abgestellt werden. Durch die Verwendung des Fahrzeugs dürfen aber keine Beeinträchtigungen oder Schäden des Grundeigentümers entstehen.