JudikaturJustizRS0126773

RS0126773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 2011

Durch diese Bestimmung wird Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und dessen Mitarbeitern eine Legalservitut iSd § 346 Abs 1 ABGB eingeräumt, bei (Vor‑)Arbeiten für Vermessungen fremden Grund zu betreten und zu befahren, wenn dies für deren zweckmäßige Durchführung unbedingt erforderlich ist; dabei darf ein Fahrzeug auch abgestellt werden. Durch die Verwendung des Fahrzeugs dürfen aber keine Beeinträchtigungen oder Schäden des Grundeigentümers entstehen.