Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: Das Klagebegehren, die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters 4.211,49 EUR an Insolvenz Ausfallgeld zu bezahlen, wird abgewiesen. Die be…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbei…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und auch berechtigt. Zu prüfen ist, ob der Kläger seine Ansprüche auf den Dezemberlohn und den Februarlohn nicht bereits im Insolvenzverfahren des Erwerbers hätte geltend machen müssen. …