JudikaturJustizRS0126704

RS0126704 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2015

Die effektive Ausübung des durch diese Bestimmung geschützten Rechts kann auch positive Maßnahmen erfordern, insbesondere wenn eine direkte Verbindung zwischen den Maßnahmen, die ein Bf. legitimerweise von den Behörden erwarten durfte, und der Ausübung seines Eigentumsrechts besteht. (Budayeva u.a. gegen Russland)

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4