Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, dass zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei auf Nachlassseparation und Verhinderung der Verme…
Text Begründung: Die Erblasserin war Eigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Notariatsakt vom 30. 12. 2005 dem Gegner der gefährdeten Partei, ihrem Enkel, unter Verzicht auf den Widerruf auf den Todesfall schenkte. Am 7. 9. 2007 schloss sie über diese Liegenschaft einen Kaufvertrag, dem der Gegner d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtig t. 1. Zu den Befugnissen der Erben allgemein: Den Erben, die ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen haben, kommt nach § 810 ABGB idF des FamErbRÄG BGBl I 2004/58 schon vor der Einantwortung die Benutzung, Verwaltung und Vertretung des Nachlasses ex lege z…