Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 612,69 EUR (darin 102,11 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Am 5. 6. 2008 verschuldete die Lenkerin eines vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs einen Verkehrsunfall, bei dem die 1990 geborene Klägerin verletzt wurde. Sie erlitt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule nach Erdmann I,…
Rechtliche Beurteilung Die von den beklagten Parteien gegen das Berufungsurteil erhobene Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. Eine solche wird nicht schon dadurch begründet, dass…