Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.327,68 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 221,28 EUR Umsatzsteuer) zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des klagenden Betriebsrats ist zulässig, aber nicht berechtigt. I. Vorweg strittig ist, ob hier ein Betriebsübergang auf die Service GmbH erfolgt ist. I.1. Ein Betriebs (teil )übergang setzt voraus, dass ein Unternehmen, ein Betrieb oder zumindest ein Bet…