RS0126610 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
RS0126610 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das französische Recht erlaubt Einzelpersonen, ein Kind zu adoptieren und schafft damit die Möglichkeit einer Adoption durch eine einzelne homosexuelle Person. Der Staat, der durch die Einräumung eines solchen Rechts über seine Verpflichtungen nach Art. 8 EMRK hinausgegangen ist, darf bei der Anwendung dieses Rechts keine diskriminierenden Maßnahmen iSv. Art. 14 EMRK vornehmen.