JudikaturJustizRS0126598

RS0126598 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Auch dem übergangenen Erben ist es verwehrt, den Einantwortungsbeschluss mit Rekurs zu bekämpfen und darin geltend zu machen, das ErstG habe es verabsäumt, ihm die Gelegenheit zur rechtzeitigen Abgabe einer Erbantrittserklärung zu geben.

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9