Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Erblasser verstarb unter Hinterlassung seiner Gattin und zweier (erwachsener) Söhne. Punkt 1 und 2 seines Testaments vom 15. Mai 2007 lauten: „1. Meine Gesellschaftsanteile an den folgenden operativen Gesellschaften vererbe ich wie folgt: 1.1 An der B***** GesmbH mit Sitz in … besitz…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Witwe ist zulässig; er ist auch im Sinn der Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen berechtigt. 1. Der Erblasser kann auch einem oder mehreren (Mit )Erben ein Vermächtnis hinterlassen, der insoweit als Legatar zu betrachten ist (§ 648 ABGB). Wollte der Erblasser dem Mi…