JudikaturJustizRS0126565

RS0126565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2011

Nach der Betriebsvereinbarung der kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AG vom 22. 12. 1994 über eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erstreckt sich bei Zurückbleiben des Veranlagungserfolgs hinter dem Rechnungszins die in § 4 Abs 1 letzter Absatz normierte Nachschusspflicht des Arbeitgebers generell auf alle Pensionsleistungen iSd § 10 lit a), zu der auch die unverfallbaren Anwartschaften („Unverfallbarkeitsbetrag“) iSd § 7 lit a) gehören.

Entscheidungen
2