JudikaturJustizRS0126562

RS0126562 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2018

Sozialversicherungsträger haben bei Vorliegen von Insolvenzindikatoren die Behauptung einer bloßen Zahlungsstockung zu überprüfen. Wird mangels zumutbarer Prüfungsschritte die Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht erkannt, ist auch das fahrlässige Nichterkennen der Begünstigungsabsicht vorwerfbar.

Entscheidungen
4