JudikaturJustizRS0126558

RS0126558 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2016

Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt.

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