Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Pflegschaftssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Der außerehelich geborenen Minderjährigen wurden von ihrem am 17. 4. 1999 verstorbenen Vater Anteile an einem österreichischen Investmentfonds vermacht, die sich in Verwahrung einer österreichischen Bank befinden. Die letztwillige Verfügung enthielt folgende Anordnung: „ Meiner ae. Tocht…
Rechtliche Beurteilung Im Übrigen ist der Revisionsrekurs zulässig; er ist im Sinne eines Aufhebungsantrags auch berechtigt. Die Mutter macht geltend, der Grundgedanke des KindRÄG 2001 habe darin bestanden, die bisher ängstliche Vermögensverwaltung im Sinne einer strikten Überwachung der Erhaltung und Vermehrung von Vermö…