JudikaturJustizRS0126371

RS0126371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2012

Scheinkonkurrenz verlangt begrifflich die Subsumierbarkeit eines historischen Geschehens unter zumindest zwei rechtliche Kategorien (strafbare Handlungen), was bei Exklusivität nicht der Fall ist.

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