JudikaturJustizRS0126361

RS0126361 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2010

Die Auffassung, dass die mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) aus dem Jahr 2001 festgelegten Richtlinien für die Baustellenabsicherung auf Autobahnen mit getrennten Richtungsfahrbahnen (RVS 5.42) bezogen auf den Unfallzeitpunkt nicht atypischerweise hinter den Regeln der Technik für Baustellenabsicherung zurückgeblieben sind, erscheint vertretbar.