Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.680,84 EUR (darin enthalten 280,14 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Cousin des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 7. 2. 2000 übertrug der Kläger eine Liegenschaft in St. P***** in das Alleineigentum des Beklagten. Mit Beschluss des Bezirksgerichts W***** vom 7. 9. 2007 wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Kläger zur V…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Die Klage auf Zuhaltung des Dissolutionsvertrags wurde pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Während des erstinstanzlichen Verfahrens erfolgte die Erweiterung der Sachwalterschaft im …