Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und der erstgerichtliche Sachbeschluss wiederhergestellt. Die Antragstellerin ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit 311,85 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 51,97 EUR USt) und d…
Text Begründung: Die Antragsgegnerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 329 GB ***** mit der Grundstücksadresse ***** und den darauf befindlichen Gebäuden (das sog Benediktinerstift S*****). Die Antragstellerin ist Mieterin der Räumlichkeiten ***** 6/XI/1/1, ***** 6/XII/1/1, ***** 6/XI…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinn des (Eventual-)Antrags auf Wiederherstellung des erstinstanzlichen Sachbeschlusses auch berechtigt. 1.) Zur behaupteten Nichtigkeit: Im Außerstreitverfahren kann nach neuerer Rechtsprechung eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit im Revisionsrekurs n…