JudikaturJustizRS0126054

RS0126054 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. August 2018

Ein Großindustrieller, der eines der renommiertesten Unternehmen des Landes besitzt und leitet ist nach Ansicht des GH eine Person des öffentlichen Lebens, auch wenn er nicht bemüht ist, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich

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