JudikaturJustizRS0126000

RS0126000 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2017

Personen, die versuchen ihre Abstammung festzustellen, haben ein durch die Konvention geschütztes Interesse, jene Informationen zu erhalten, die unverzichtbar sind, um die Wahrheit bezüglich eines wichtigen Teils ihrer persönlichen Identität aufzudecken. Andererseits kann die Notwendigkeit die Rechte Dritter zu schützen, die Möglichkeit jemanden zu einer medizinischen Analyse wie einem DNA-Test zu zwingen, ausschließen. Jäggi gegen die Schweiz

Entscheidungen
2