JudikaturJustizRS0125986

RS0125986 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2022

Der Schutz journalistischer Quellen ist ein Eckpfeiler der Pressefreiheit. Ohne einen solchen Schutz können diese Quellen davon abgehalten werden, die Presse über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wodurch die Rolle der Presse als public watchdog beeinträchtigt werden könnte.

Entscheidungen
5