JudikaturJustizRS0125981

RS0125981 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 2017

In Bezug auf allgemeine Maßnahmen der Wirtschafts- oder Sozialpolitik wird den Staaten in der Regel ein weiter Ermessensspielraum zugestanden. Zeman gegen Österreich

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