Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 13 EMRK - Rechtsbehelfe gegen überlange Verfahrensdauer. Verletzung von Art. 13 EMRK (einstimmig). Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 10.000,– für immateriellen Schaden, € 4.672,89 für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Der 1962 geborene Bf. wurde am 3.5.1982 auf dem Weg zur Fachhochschule in einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer verwickelt, wobei er sich neben anderen Verletzungen den linken Arm brach. Nachdem er das Krankenhaus am 22.5.1982 verlassen konnte, erhielt er von der Haftpfli…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (hier: Recht auf angemessene Verfahrensdauer) und Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz). Zur Verfahrenseinrede der Regierung: Die Regierung wendet ein, in Hinblick auf die behauptete…