JudikaturJustizRS0125970

RS0125970 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 2022

Dienstaufsichtsbeschwerden stellen keine wirksamen Beschwerden iSv Art 13 EMRK dar, da sie der Partei im Allgemeinen kein subjektives Recht auf Ausübung der Aufsichtspflicht einräumen. Sürmeli gegen Deutschland

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