Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 10. 7. 1941 geborene Klägerin war seit 17. 9. 1965 mit Dr. Wolfram Eckart R***** verheiratet. Der Ehegatte der Klägerin verstarb am 19. 1. 2009. Er hatte im Jahr 2008 34.535,70 EUR an Einkünften aus einer Pension, im Jahr 2007 33.857,18 EUR aus einer Pension und 3.807,76 …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht zu allen von der Klägerin in ihrer Revision gegen die geltende Rechtslage vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken Stellung genommen hat. Sie ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin macht in ihrem Rechtsmittel ausschließl…