JudikaturJustizRS0125911

RS0125911 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2011

Die besonderen Verfahrensregeln nach § 22 Abs 2 WGG betreffen explizit nur die Entscheidung über alle im Zusammenhang mit den Baukosten stehenden Fragen, aber nicht die gesamten Herstellungskosten.

Entscheidungen
3