JudikaturJustizRS0125910

RS0125910 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2014

Ungeachtet seiner Anfechtbarkeit bindet der Beweisbeschluss nach § 22 Abs 2 Z 3 WGG das Gericht im weiteren Verfahren nicht an die bereits beschlossenen Beweismittel.

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