Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
Text Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der beiden Antragsteller, die miteinander 50 % der Geschäftsanteile der in Liquidation befindlichen GmbH halten, die vom Erstgericht gemäß § 89 Abs 2 GmbHG bestellte Liquidatorin aus wichtigen Gründen gemäß § 89 Abs 3 GmbHG abzuberufen und statt i…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf. 1. Die Frage, ob ein „wichtiger Grund“ für die Abberufung von Liquidatoren gegeben wäre, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls ab, dass sie regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § …